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Freistellungsbescheinigung

Als Baudienstleister sind wir verpflichtet, vom Rechnungsbetrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent einzubehalten (Bauabzugsteuer) und an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Sie können dort allerdings eine Freistellungsbescheinigung beantragen, um von der beschriebenen Pflicht zum Steuerabzug befreit zu werden.

Dafür bieten wir Ihnen diesen Freistellungsbescheid zum Download an, den Sie Ihrem Antrag beilegen müssen.

Freistellungsbescheinigung
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